Was gehört in ein Impressum?
Was ist der Inhalt eines Impressums?
Oft werden wir von Kunden gefragt was in Deutschland eigentlich alles im Impressum stehen MUSS! Oft sehen wir es aber auch auf Kundenwebseiten, welche wir übernommen haben, das Kunden und Webseitenbetreiber schlecht informiert und beraten werden! Daher hier die ein Leitfaden zu Dingen die in das Impressum einer Webseite gehören (keine rechtliche Beratung, bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt):
1. Name und Anschrift des Diensteanbieters
- bei Personen Name und Vorname ausgeschrieben
- bei juristischen Personen (GmbH, AG) und Personengesellschaften mindestens die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung und Vorname und Nachname (ausgeschrieben) des Vertretungsberechtigten
- Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Juristische Personen und Personengesellschaften geben noch den Firmensitz an.
- Ein Postfach genügt nicht! Dieses stellt keine ladungsfähige Anschrift dar.
Die Rechtsform:
Juristische Personen müssen die Rechtsform darlegen. Rechtsformen sind Zusätze wie „AG“ oder „GmbH“. Auch die „GbR“ muss die Rechtsform darlegen eben so wie Körperschaften bürgerlichen Rechts, Stiftungen bürgerlichen Rechts und Anstalten bürgerlichen Rechts.
Kapital der Gesellschaft:
Stamm- und Grundkapital der Gesellschaft müssen nicht zwingen im Impressum erscheinen. Werden jedoch Angaben dazu gemacht so müssen diese wahr sein damit der Verbraucher nicht irregeführt wird.
2. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
Im Impressum anzugeben sind die E-Mail Adresse und die Telefonnummer. Auf die Telefonnummer kann verzichtet werden wenn ein Kontaktformular, auf der Webseite zu finden ist, welches innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden kann. Damit ist ein grundsätzlicher Verzicht auf die Telefonnummer möglich, wer möchte jedoch garantieren innerhalb von 60 Minuten auf eine E-Mail zu antworten? Wir empfehlen daher die Telefonnummer anzugeben.
3. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Benötigt Ihre Tätigkeit die Zulassung einer Behörde so muss die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum genannt werden. Dies betrifft z.B.: Makler, Anwälte, Wach- und Schließunternehmen.
4. Register und Registernummer
Ist Ihr Unternehmen in öffentliche Register wie Handelsregister, Partnerschaftsreigster, Genossenschaftsregister oder andere, eingetragen muss der Ort des Registers so wie die Registernummer angegeben werden.
5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
Besitzen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer muss diese angegeben werden. Auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer muss angegeben werden sofern man diese besitzt. Die Steuernummer muss nicht ins Impressum aufgenommen werden.
6. Berufsspezifische Angaben
Bei Freiberuflern, bei welchen Berufsbezeichnung und Ausübung besonders geregelt sind, müssen weitere Angaben im Impressum gemacht werden. Zum Beispiel bei Wirtschaftsberatern, Steuerberatern, Anwälten sind noch Angaben über die Kammer zu machen, welchen sie angehören. Die zuständigen Kammern geben dazu genaue Hinweise was im Impressum erscheinen muss.
7. Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
Befinden sich Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Abwicklung oder Liquidation, so müssen Angaben darüber gemacht werden.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und ist auch nicht komplett vollständig. Sichern Sie sich selbst ab und lassen sich von einem Anwalt beraten.